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Recht & Datenschutz

DSGVO für die Praxis-Website: Diese Pflichten gelten

Für Arztpraxen gilt beim Datenschutz ein besonders strenger Maßstab, denn im Praxisalltag geht es um Gesundheitsdaten, die die DSGVO als besonders schützenswert einstuft (Art. 9 DSGVO). Auch die Website muss diesem Anspruch genügen.

  • 1. SSL-Verschlüsselung ist Pflicht

    Ihre Website muss über https:// erreichbar sein, erkennbar am Schloss-Symbol im Browser. Ohne Verschlüsselung werden Formulardaten im Klartext übertragen. Das ist bei einer Praxis-Website nicht nur abmahnfähig, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Patienten.

  • 2. Datenschutzerklärung und Impressum

    Beide sind Pflicht und müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Als Arztpraxis brauchen Sie zudem ein erweitertes Impressum: Neben den Standardangaben verlangt das Gesetz (§5 TMG, DL-InfoV) zusätzliche berufsbezogene Angaben – eine normale Impressum-Vorlage deckt das nicht ab. Auch die Datenschutzerklärung muss exakt zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passen; kopierte Generatoren-Texte zählen zu den häufigsten Abmahngründen bei Praxis-Websites.

  • 3. Kontakt- und Terminformulare

    Formulare brauchen eine Rechtsgrundlage und transparente Information. Drei Punkte sind für Praxen entscheidend:

    • Nur die Daten abfragen, die wirklich nötig sind (Datenminimierung).
    • Keine detaillierten Gesundheitsangaben über einfache Formulare abfragen – für medizinische Anliegen reicht ein Freitextfeld mit dem Hinweis, sensible Details dem Praxisteam persönlich mitzuteilen.
    • Übertragung nur verschlüsselt, Speicherung mit Löschkonzept.
  • 4. Cookies und Tracking nur mit Einwilligung

    Statistik-Tools wie Google Analytics dürfen erst laden, nachdem Besucher aktiv eingewilligt haben – ein bloßer Hinweis genügt nicht. Technisch notwendige Cookies sind dagegen ohne Einwilligung erlaubt. Ein sauberes Consent-Banner unterscheidet genau das.

  • 5. Google Maps, Fonts & Co. mit Vorsicht

    Externe Dienste übertragen die IP-Adresse der Besucher an Drittanbieter – oft in die USA. Bei Google Fonts hat das bereits zu Abmahnwellen geführt. Die sichere Lösung: Schriften lokal einbinden und Karten erst nach Klick des Besuchers laden. Am saubersten ist eine Website, die von vornherein ohne unnötige Drittanbieter-Dienste auskommt.

  • 6. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

    Verarbeitet ein Dienstleister Daten für Sie, etwa der Hosting-Anbieter oder die Webagentur, die Ihre Formulardaten technisch verwaltet, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen diesen von sich aus bereit.

  • 7. Regelmäßig prüfen statt einmal einrichten

    Datenschutz ist kein einmaliges Projekt: Neue Funktionen, neue Dienste oder geänderte Rechtsprechung können Anpassungen nötig machen. Planen Sie eine regelmäßige Überprüfung ein – oder lassen Sie die Website von jemandem betreuen, der das mitdenkt.

DSGVO-Schnell-Check für Ihre Praxis-Website

Diese Punkte lassen sich ohne technisches Vorwissen direkt am eigenen Bildschirm prüfen:

  • Zeigt der Browser links neben der Adresse ein Schloss-Symbol?
  • Sind Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar?
  • Beschreibt die Datenschutzerklärung die Dienste, die tatsächlich eingebunden sind?
  • Lässt sich ein Cookie-Banner auch ablehnen – und nicht nur wegklicken?
  • Lädt eine eingebundene Karte erst nach einem Klick?
  • Fragt das Kontaktformular nur die nötigsten Angaben ab?

Dieser Beitrag fasst allgemeine Anforderungen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Unsicherheiten hilft die zuständige Landesdatenschutzbehörde oder eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei weiter.

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