DSGVO für die Praxis-Website: Diese Pflichten gelten

Für Arztpraxen gilt beim Datenschutz ein besonders strenger Maßstab – schließlich geht es im Praxisalltag um Gesundheitsdaten, die die DSGVO als besonders schützenswert einstuft (Art. 9 DSGVO). Auch die Praxis-Website muss diesem Anspruch genügen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

1. SSL-Verschlüsselung ist Pflicht

Ihre Website muss über https:// erreichbar sein – erkennbar am Schloss-Symbol im Browser. Ohne Verschlüsselung werden Formulardaten im Klartext übertragen. Das ist bei einer Praxis-Website nicht nur abmahnfähig, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Patienten.

2. Datenschutzerklärung und Impressum

Beide sind Pflicht und müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Die Datenschutzerklärung muss konkret beschreiben, welche Daten Ihre Website tatsächlich verarbeitet – eine kopierte Vorlage, die nicht zur Technik der Website passt, erfüllt die Anforderungen nicht.

3. Kontakt- und Terminformulare

Formulare brauchen eine Rechtsgrundlage und transparente Information. Wichtig für Praxen:

  • Nur die Daten abfragen, die wirklich nötig sind (Datenminimierung).
  • Keine detaillierten Gesundheitsangaben über einfache Formulare abfragen – für medizinische Anliegen reicht ein Freitextfeld mit dem Hinweis, sensible Details dem Praxisteam persönlich mitzuteilen.
  • Übertragung nur verschlüsselt, Speicherung mit Löschkonzept.

4. Cookies und Tracking nur mit Einwilligung

Statistik-Tools wie Google Analytics dürfen erst laden, nachdem Besucher aktiv eingewilligt haben – ein bloßer Hinweis genügt nicht. Technisch notwendige Cookies sind dagegen ohne Einwilligung erlaubt. Ein sauberes Consent-Banner unterscheidet genau das.

5. Google Fonts, Maps & Co. mit Vorsicht

Externe Dienste übertragen die IP-Adresse der Besucher an Drittanbieter – oft in die USA. Bei Google Fonts hat das bereits zu Abmahnwellen geführt. Die sichere Lösung: Schriften lokal einbinden und Karten erst nach Klick des Besuchers laden. Am saubersten ist eine Website, die von vornherein ohne unnötige Drittanbieter-Dienste auskommt.

6. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Verarbeitet ein Dienstleister Daten für Sie – etwa der Hosting-Anbieter oder die Webagentur, die Ihre Formulardaten technisch verwaltet – braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen diesen von sich aus bereit.

7. Regelmäßig prüfen statt einmal einrichten

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt: Neue Funktionen, neue Dienste oder geänderte Rechtsprechung können Anpassungen nötig machen. Planen Sie eine regelmäßige Überprüfung ein – oder lassen Sie die Website von jemandem betreuen, der das mitdenkt.

Übrigens: Bei uns sehen Sie das Design, bevor Sie entscheiden

Wir gestalten das komplette Design Ihrer Praxis-Website kostenlos – mit Programmen wie Figma und Canva. Erst wenn es Sie überzeugt, beauftragen Sie die technische Umsetzung. Der erste Schritt: ein kostenloses 30-Minuten-Gespräch.

Kostenloses Design sichern

Hinweis: Dieser Beitrag fasst allgemeine Anforderungen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.