DSGVO für die Praxis-Website: Diese Pflichten gelten
Für Arztpraxen gilt beim Datenschutz ein besonders strenger Maßstab, denn im Praxisalltag geht es um Gesundheitsdaten, die die DSGVO als besonders schützenswert einstuft (Art. 9 DSGVO). Auch die Website muss diesem Anspruch genügen.
Aktualisiert am 23. Juni 2026Lesezeit ca. 6 Min.
1. SSL-Verschlüsselung ist Pflicht
Ihre Website muss über https:// erreichbar sein, erkennbar am Schloss-Symbol im Browser. Ohne Verschlüsselung werden Formulardaten im Klartext übertragen. Das ist bei einer Praxis-Website nicht nur abmahnfähig, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Patienten.
2. Datenschutzerklärung und Impressum
Beide sind Pflicht und müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Als Arztpraxis brauchen Sie zudem ein erweitertes Impressum: Neben den Standardangaben verlangt das Gesetz (§5 TMG, DL-InfoV) zusätzliche berufsbezogene Angaben – eine normale Impressum-Vorlage deckt das nicht ab. Auch die Datenschutzerklärung muss exakt zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passen; kopierte Generatoren-Texte zählen zu den häufigsten Abmahngründen bei Praxis-Websites.
3. Kontakt- und Terminformulare
Formulare brauchen eine Rechtsgrundlage und transparente Information. Drei Punkte sind für Praxen entscheidend:
Nur die Daten abfragen, die wirklich nötig sind (Datenminimierung).
Keine detaillierten Gesundheitsangaben über einfache Formulare abfragen – für medizinische Anliegen reicht ein Freitextfeld mit dem Hinweis, sensible Details dem Praxisteam persönlich mitzuteilen.
Übertragung nur verschlüsselt, Speicherung mit Löschkonzept.
4. Cookies und Tracking nur mit Einwilligung
Statistik-Tools wie Google Analytics dürfen erst laden, nachdem Besucher aktiv eingewilligt haben – ein bloßer Hinweis genügt nicht. Technisch notwendige Cookies sind dagegen ohne Einwilligung erlaubt. Ein sauberes Consent-Banner unterscheidet genau das.
5. Google Maps, Fonts & Co. mit Vorsicht
Externe Dienste übertragen die IP-Adresse der Besucher an Drittanbieter – oft in die USA. Bei Google Fonts hat das bereits zu Abmahnwellen geführt. Die sichere Lösung: Schriften lokal einbinden und Karten erst nach Klick des Besuchers laden. Am saubersten ist eine Website, die von vornherein ohne unnötige Drittanbieter-Dienste auskommt.
6. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Verarbeitet ein Dienstleister Daten für Sie, etwa der Hosting-Anbieter oder die Webagentur, die Ihre Formulardaten technisch verwaltet, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen diesen von sich aus bereit.
7. Regelmäßig prüfen statt einmal einrichten
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt: Neue Funktionen, neue Dienste oder geänderte Rechtsprechung können Anpassungen nötig machen. Planen Sie eine regelmäßige Überprüfung ein – oder lassen Sie die Website von jemandem betreuen, der das mitdenkt.
DSGVO-Schnell-Check für Ihre Praxis-Website
Diese Punkte lassen sich ohne technisches Vorwissen direkt am eigenen Bildschirm prüfen:
Zeigt der Browser links neben der Adresse ein Schloss-Symbol?
Sind Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar?
Beschreibt die Datenschutzerklärung die Dienste, die tatsächlich eingebunden sind?
Lässt sich ein Cookie-Banner auch ablehnen – und nicht nur wegklicken?
Lädt eine eingebundene Karte erst nach einem Klick?
Fragt das Kontaktformular nur die nötigsten Angaben ab?
Dieser Beitrag fasst allgemeine Anforderungen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Unsicherheiten hilft die zuständige Landesdatenschutzbehörde oder eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei weiter.